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Gesamtsystem Bypass
Luzern

Bypass Luzern und Standortgemeinden

Flankierende Massnahmen und regionale Wirkungsprüfung

Das Gesamtsystem Bypass Luzern wird während fast 16 Jahren in mehreren Etappen realisiert. Auch während der Bauphase muss der Verkehrsablauf in der Agglomeration Luzern gewährleistet sein. Das Bundesamt für Strassen ASTRA, der Kanton Luzern und die betroffenen Gemeinden setzen deshalb auf gezielte Massnahmen und eine enge Koordination. Der Kanton führt zudem ab 2027 eine regionale Wirkungsprüfung durch, um kommunale, kantonale und nationale Vorhaben vorausschauend zu koordinieren. 

Stadt Luzern: Einsatz für die Schlüsselprojekte

Regierungsrat und Stadtrat stimmen überein, dass die beiden Schlüsselprojekte Durchgangsbahnhof Luzern und Bypass Luzern unentbehrliche Elemente sind, um die heutigen und künftigen Herausforderungen im Bereich der Mobilität im Raum Luzern langfristig und zielgerichtet bewältigen zu können. Mit einer Absichtserklärung halten beide Räte ihren Willen fest, sich für die zeitnahe Realisierung der beiden für die künftige Mobilität im Kanton Luzern zentralen Schlüsselprojekte einzusetzen. Sie sind sich einig, dass die beiden Schlüsselprojekte Durchgangsbahnhof Luzern und Bypass Luzern ohne Verzögerungen umzusetzen sind und setzen sich dafür ein, dass die beiden Projekte den grössten Nutzen für Stadt und Kanton bringen. 

Medienmitteilung vom 10. Januar 2022

Wichtige Grundlage für die Entwicklung der Agglomeration Luzern In den nächsten Jahren werden die beiden nationalen Schlüsselprojekte – der Bypass Luzern und der Durchgangsbahnhof Luzern – die Erreichbarkeit im Raum Luzern und der ganzen Zentralschweiz deutlich verbessern. Der Bypass Luzern verlagert den übergeordneten Durchgangsverkehr auf die Autobahn A2. Die geplanten kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen, welche insbesondere die Zuverlässigkeit des öffentlichen Verkehrsgewährleisten, sichern flankierend die Verlagerungswirkung und stabilisieren das Verkehrssystem dauerhaft. Die Stadt Luzern hat sich auf der Basis der verbindlich vereinbarten Sofort- und Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, der öV-Zuverlässigkeit, Velosicherheit und Stadtverträglichkeit bereit erklärt, ihre Beschwerde gegen die Plangenehmigungsverfügung des Projekts Bypass Luzern zurückziehen.

Medienmitteilung vom 19. Juni 2026

Siedlungsverbindungen über die Autobahn A2 in Luzern Süd

In einer Vereinbarung haben sich das Bundesamt für Strassen (ASTRA), der Kanton Luzern und die Stadt Kriens darauf geeinigt, den Stadtraum rund um die Autobahn mit konkreten Massnahmen aufzuwerten. Vorgesehen sind unter anderem zwei zusätzliche Überdeckungen der Autobahn A2. Sie sollen die heute stark trennende Wirkung der Siedlung reduzieren, neue Grün- und Freiräume schaffen sowie neue Fuss- und Veloverbindungen über die Autobahn ermöglichen. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Lärmemissionen, schaffen Sicherheit für die Quartiere und verbesseren die Störfallvorsorge.

Weitere Informationen: Überdeckung A2 LuzernSüd

Vereinbarung mit der Gemeinde Emmen zu flankierenden Massnahmen während dem Bau

Die Gemeinde Emmen hat zur Wahrung ihrer Interessen Einsprache im Plangenehmigungsverfahren erhoben. Gegenstand der Beschwerde sind insbesondere die flankierenden Massnahmen während der Bauphase des Bypass Luzern auf dem Gemeindegebiet von Emmen. Im Rahmen verschiedener Gespräche zwischen dem ASTRA, dem Kanton Luzern und der Gemeinde Emmen haben sich die Parteien bereit erklärt, ausserhalb des laufenden Beschwerdeverfahrens gemeinsam Lösungen für flankierende Massnahmen während der Bauphase des Bypass Luzern auf dem Gemeindegebiet von Emmen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu ermöglichen.

Medienmitteilung vom 25. September 2026